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Leistungskomplexe* Punktzahl Preis Pflege/ ARB/ABZU

Anzahl/

   Tag

Investkosten je Leistung 

0,036€ je Punkt

Kleine Morgen-/Abendtoilette   367 23,53 €
  2,44 €
25,97 € 1,32 €
Große Morgen-/Abendtoilette   581 37,25 €
  3,86 €
41,11 € 2,09 €
Lagern / Betten   102   6,54 €
  0,68 €
7,22 € 0,37 €
Lagern als alleinige Leistung   204 13,08 €
  1,35 €
14,43€ 0,73 €
Mobilisation   153   9,81 €
  1,01 €
10,82 € 0,55 €
Mobilisation als alleinige Leistung   204 13,08 €
  1,35 €
14,43 € 0,73 €
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme   255 16,35 €
   1,69€
18,04 € 0,92 €
Sondenkost bei implantierter Magensonde   102   6,54 €
  0,68 €
7,22 € 0,37 €

Hilfe bei der Ausscheidung  

102   6,54 
  0,68 €
7,22 € 0,37 €

Hilfe bei der Ausscheidung als alleinige Leistung

204 13,08 €
  1,35 €
14,43 € 0,73 €
Hilfestellung zum Verlassen und Wiederaufsuchen d. Whng.  71   4,55 €
  0,47 €
5,02 € 0,26 €
Begleitung bei Aktivitäten außerhalb der Wohnung   612

39,24 €

  4,06 €

43,30 € 2,20 €

Kleine Hilfen je Teilleistung An-Aus, Mund, Nagel, Rasur

160

 10,26 €

    1,06 € 

11,32 € 0,58 €
Körperpflege An- und Auskleiden 450

 

25,95 €

 

28,66 € 1,62 €

Hilfen bei Haushaltsführung je Minute

600

10

40,80 €

6,41€

40,80 €

6,41 €

2,04 €

0,36

Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI bei Pflegegrad  I 

Versicherte können Beratung abrufen   

  63,38 €   entfällt

Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI ab Pflegegrad II  

Versicherte müssen Beratung abrufen

  63,38 €   entfällt

Erstbesuch/Folgebesuch  
Folgebesuch

1000
300

63,38 €
19,23 €

 63,38 €
 19,23 €

3,60 €
1,08 €

Betreuung je std.
Je Minute (mind. 30min.)  

720


12 

 46,16 €

   4,78 €

   0,77 €

 

 50,94 €

0,85 €

2,59 €

0,52 €

         

 Ab dem Pflegegrad I haben Versicherte einen Anspruch auf Beratung 2 x im Jahr. Ab dem Pflegegrad II und III müssen Beratungseinsätze

alle 6 Monate nachgewiesen werden. Ab dem Pflegegrad IV und V müssen Beratungseinsätze alle 3 Monate nachgewiesen werden.

Vereinbarung des Punktwertes mit den Pflegekassen von je 0,06411 € zzgl. ARB und ABZU von (10,36%)  ergibt einen Punktwert von je 0,07075 € ab 01.01.2024 bis 31.12.2024 

Ambulante Pflegedienste stellen betriebsnotwendige Investitionskosten in Rechnung. Dabei handelt es sich um bestimmte Betriebsausgaben, die mit der Pflegeleistung beim Kunden nicht in Zusammenhang stehen. Betriebskosten die der Pflegedienst hat sind beispielsweise Leasingraten für Dienstfahrzeuge, Büromiete, Bürobedarf, Versicherungen usw.. Die Pflegekassen beteiligen sich nicht an den betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen, daher werden diese von den Versicherten selbst gezahlt. Sie erhalten eine separate Rechnung über unsere betriebsnotwendigen Investitionskosten. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag. Gerne beraten wir Sie zur Bürozeit. Telefon 06806 - 440655 !

Leistungen der häuslichen Pflege nach § 36 und 37 Abs. 3 SGB XI